Michael Siebert

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Energienews


09.03.2015

Gesetz zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie

Der Bundesrat hat den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erarbeiteten Gesetzentwurf zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie gebilligt.

Durch das Gesetz sollen große Unternehmen verpflichtet werden, bis zum 5. Dezember 2015 und danach alle vier Jahre Energieaudits durchzuführen. Bereits heute werden Energieaudits in vielen Unternehmen genutzt, um systematisch Verbesserungschancen in betrieblichen Energieversorgungssystemen zu identifizieren und unter Berücksichtigung der jeweiligen Kosten wirtschaftlich sinnvoll zu erschließen. Das BAFA will als Hilfestellung für Unternehmen bei der Umsetzung der Auditpflicht ein Merkblatt veröffentlichen, in dem auf spezielle Fragen, z.B. der Auditpflicht bei Unternehmen mit einer Vielzahl von Filialen, eingegangen wird.

Das Gesetz tritt nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt voraussichtlich Ende April/Anfang Mai 2015 in Kraft.

Weitergehende Informationen zur Energiepolitik finden Sie unter www.bmwi-energiewende.de




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